Mit 1. Jänner 2020 tritt das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden gemäß § 1a E-Government-Gesetz in Kraft. Damit sind alle Unternehmer zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung gemäß § 1b E‑Government-Gesetz verpflichtet.

Was bedeutet das?

Behördliche Nachrichten werden künftig im Unternehmensserviceportal zentral im kostenlosen elektronischen Postfach „MeinPostkorb“ zugestellt.

Dieses Unternehmensserviceportal gibt es bereits seit ein paar Jahren und eventuell sind Sie schon registriert (www.usp.gv.at). Es ist eine Plattform im Internet, die – ähnlich wie Finanzonline – verschiedene Zugänge zu den unterschiedlichen Behörden ermöglicht.

Ist die Sicherheit gewährleistet?

Lt. Bundesministerium für Digitalisierung ist

  • „MeinPostkorb“ garantiert SPAM-frei und rund um die Uhr aktiv. Sofort nach Eröffnung sind alle Vorteile nutzbar.
  • Die Nutzung von Handy-Signatur oder Bürgerkarte zur Identifizierung sowie durchgängig verschlüsselte Leitungen gewährleisten höchste Sicherheit.

Seit Juni 2019 werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer von FinanzOnline und Elektronischem Rechtsverkehr automatisch an das Teilnehmerverzeichnis übermittelt. Ab diesem Zeitpunkt können die Daten über das elektronische Postfach „MeinPostkorb“ im Unternehmensserviceportal überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Eventuell haben Sie dazu schon ein Informationsschreiben über Finanzonline erhalten.

Was ist zu tun?

Wenn Sie über einen USP – Zugang verfügen:

Bitte melden Sie sich im USP an und kontrollieren Sie, ob bereits alle Daten richtig vorhanden sind. Auch muss eine E-Mail-Adresse aktiviert werden, die Sie zur Information, dass Sie ein Schreiben erhalten haben verwenden möchten.

 Falls Sie über keinen USP-Zugang verfügen: 

Registrieren Sie bitte ihr Unternehmen unter Verwendung des Menüpunkts „Registrieren“ (rechts oben auf www.usp.gv.at). Halten Sie dafür die Finanz-Online Codes oder Handy-Signatur bereit.

Unter dem Menüpunkt „Profileinstellungen“ können einzelne Einstellungen – wie z.B. die Hinterlegung einer Email Adresse getätigt werden.

Falls Sie für Ihr Unternehmen nicht einzelvertretungsbefugt sind:

Der USP-Administrator Ihres Unternehmens muss eine/einen Postbevollmächtigte/ Postbevollmächtigten in der Rollen- und Rechteverwaltung des USP definieren, damit diese/dieser Zugang zum Anzeigemodul „MeinPostkorb“ im USP erhält.

Überprüfung der Einstellungen am Teilnehmerverzeichnis:

Die Postbevollmächtigte/der Postbevollmächtigte Ihres Unternehmens kann im Anzeigemodul „MeinPostkorb“ unter dem Menüpunkt „Einstellungen“ die übermittelten Informationen überprüfen und bei Bedarf anpassen.

Automatische Übermittlung der Daten von FinanzOnline Teilnehmern

Seit Juni 2019 werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer von FinanzOnline und Elektronischem Rechtsverkehr automatisch an das Teilnehmerverzeichnis übermittelt. Ab diesem Zeitpunkt können die Daten über das elektronische Postfach „MeinPostkorb“ im Unternehmensserviceportal überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Diese Einstellungen werden ab 1.12.2019 berücksichtigt. Bis 1.1.2020 muss die Teilnahme für alle Unternehmen gewährleistet sein.

Alle Schriftstücke von Behörden werden dann nur mehr elektronisch versendet.

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen folgende Seiten im Internet zur Verfügung:

Unternehmensservice Portal – eZustellungNEU

Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort – Fragen und Antworten

WKO – In fünf Schritten zur E-Zustellung