Eltern bekommen ab 2019 den Familienbonus Plus. Dies ist ein Steuerabsetzbetrag und verringert die Steuerlast. Man profitiert daher dann, wenn man Steuern bezahlt. Für Geringverdiener, die den Alleinverdiener oder Alleinerzieherabsetzbetrag beziehen, gibt es einen Kindermehrbetrag.

Wie hoch ist der Familienbonus Plus?
für Kinder bis 18 Jahre 125 EUR / Monat bzw. 1.500,00 / Jahr pro Kind
für Kinder ab 18 Jahre 41,68/ Monat bzw. 500,16 / Jahr pro Kind
Voraussetzung: Bezug der Familienbeihilfe

Was fällt dafür weg?
Der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten fallen ab dem Jahr 2019 weg.

Wie wird der Familienbonus Plus beantragt?
Der Antrag kann im Zuge der Veranlagung erfolgen oder
vorab im Rahmen der Lohnverrechnung (aber Achtung: wird im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ein in der Lohnverrechnung berücksichtigter Familienbonus Plus nicht beantragt, kommt es automatisch zur ungewollten Nachversteuerung.)

Für eine Beantragung vorab in der Lohnverrechnung müssen folgende Unterlagen beim Arbeitgeber abgegeben werden:

  • Formular E30 erweitert um Familienbonus Plus (das Formular ist voraussichtlich ab Dezember 2018 verfügbar)
  • Nachweis über Familienbeihilfenanspruch oder Unterhaltsleistungen

Kann der Familienbonus Plus zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden?
Es gibt drei Fälle betreffend Aufteilung des Familienbonus Plus:

  • Kind lebt im gemeinsamen Haushalt der Eltern:
    Der Familienbonus kann zu 100% bei jeweils einem Elternteil geltend gemacht werden oder zu je 50% bei beiden Elternteilen
  • Kein gemeinsamer Haushalt der Eltern, ein Unterhaltsabsetzbetrag steht zu (also Unterhaltszahlungen werden geleistet):
    wie oben beschrieben kann der Bonus auf beide Elternteile aufgeteilt werden
    Zusätzlich dazu gibt es für die nächsten zwei Jahre auch eine Sonderaufteilung, wenn bei getrennt lebenden Eltern ein Elternteil die Kinderbetreuungskosten überwiegend trägt.
  • Kein gemeinsamer Haushalt der Eltern, ein Unterhaltsabsetzbetrag steht nicht zu:
    Wird der Unterhalt nicht (voll) geleistet oder ist ein Elternteil verstorben, kann der Familienbonus Plus auch auf den (neuen) Partner des einen Elternteils aufgeteilt werden.

Zusammenfassung:
Zusammenfassend bringt der Familienbonus Plus eine Entlastung für Familien, die Einkommensteuer bezahlen. Diese Entlastung ist je nach Höhe des Bruttoverdienstes der Eltern unterschiedlich und beginnt (minimalst) bei einem Bruttoverdienst von rund 1.100,00 EUR.

Dazu wurde bereits ein Berechnungsmodul auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Ob, in welcher Höhe und wie der Familienbonus Plus beantragt wird, ist wohl für jede Familienkonstellation getrennt zu beurteilen.