Liebe Dienstgeber!

Es sind nun alle Formulare und Informationen zur endgültigen Fassung der Corona – Kurzarbeit online gestellt worden.

Um die Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen, sind einige Schritte notwendig und Formulare auszufüllen.
Ich habe dazu eine kurze Zusammenfassung erstellt, bitte lesen Sie sich die Handlungsanleitung selbst und die Informationen auf der Homepage des AMS auch genau durch.
httpss://www.wko.at/service/handlungsanleitung-corona-sozialpartnervereinbarung.pdf
httpss://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit#welchevoraussetzungenmssenerflltsein

Sie müssen sich zuallererst ein Arbeitsmodell für die nächsten Wochen / Monate überlegen, um die Vereinbarungen überhaupt richtig ausfüllen zu können. Das müssen Sie sich für Ihr Unternehmen speziell überlegen (siehe vor allem Fragestellung in der Sozialpartnervereinbarung).

Danach kann folgender Antragsprozess beginnen (Zusammenfassung):
1. Schritt: Information einholen bei AMS, WKO oder Gewerkschaften
(dafür genügt eine Email oder eine erste Kontaktaufnahme über das eAMS Konto).
Ich empfehle generell, dass sich alle Unternehmen ein eAMS Konto einrichten, weil die Einreichung der monatlichen Abrechnung dann auch über dieses eAMS Konto erfolgen soll.

2. Schritt: Vom Arbeitgeber und dem Betriebsrat ist die
→ „Sozialpartnervereinbarung – Betriebsvereinbarung“ zu unterzeichnen (siehe Anhang als Word Datei)

3. Schritt: Der Arbeitgeber übermittelt das unterzeichnete Formular gleichzeitig sowohl
→ an die Wirtschaftskammer (bzw. ein anderer kollektivvertragsfähiger Arbeitgeberverband),
→ als auch an die zuständige(n) Gewerkschaft(en).
Die Kontaktdaten finden Sie unten im Anhang. → Dem ist eine kurze (!) Begründung über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten beizulegen (Verweis auf Corona und Folgemaßnahmen) beizulegen.

4. Schritt: Beide Sozialpartner müssen der Kurzarbeit zustimmen.

5. Schritt: Der Arbeitgeber füllt das AMS-Antragsformular (Corona) aus COVID – 19 – Kurzarbeit Begehren). Dieses findet sich als Download auf der Homepage des AMS (httpss://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit#niederoesterreich)
Zum Ausfüllen des Antragformulars wurde ein Rechner für COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe auf die Homepage des AMS gestellt. Dieser berechnet die Pauschalsätze nach Eingabe der richtigen Parameter.

6. Schritt: Der Arbeitgeber übermittelt sämtliche Dokumente an die zuständige Landesgeschäftsstelle des AMS (via eAMS, E-Mail,..).
Dies umfasst:
A. Die kurze (!) Begründung über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten (= Verweis auf Corona und Folgemaßnahmen)
B. Das AMS-Antragsformular (Corona)
C. Die Sozialpartnervereinbarung samt Zustimmungserklärung der WKO (oder des sonst zuständigen Arbeitgeberverbandes) und der zuständigen Gewerkschaft(en).

Damit sollte der Antrag vollständig eingebracht worden sein.