Ab sofort werden alle Schriftstücke des Finanzamts für Unternehmer/innen mit Umsatzsteuerjahreserklärung nur mehr elektronisch in FinanzOnline zugestellt. Ein Abmelden ist nicht möglich.

Das ist vor allem für all jene Klienten/innen wichtig, die die Einkommensteuervorauszahlungen selbst einzahlen und auf die Benachrichtigung des Finanzamts warten.

 

Was bedeutet das konkret?

  • Schriftstücke liegen im FinanzOnline-Posteingang und gelten mit Abruf als zugestellt.
  • Mit hinterlegter E-Mail-Adresse in FinanzOnline und wenn die Benachrichtigungsfunktion aktiviert ist, erhalten Sie automatisch eine Info über neue Nachrichten.
  • Wenn Sie bis jetzt alle Benachrichtigungen über mich erhalten haben (also die Zustellung über mich läuft), dann bleibt alles wie gewohnt.

Was ist zu tun, falls die elektronische Zustellung noch nicht aktiviert ist?

  • Überprüfen Sie bitte den Zugang zu FinanzOnlineAchtung, ab 1. Oktober gilt hier die neue Zwei-Faktor-Authentifizierung  (z.B. ID Austria) – siehe Kurzinformation zum Finanzonline – Login
  • Aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegen (Grunddaten kontrollieren – rechts oben unter Name)
  • Benachrichtigungsfunktion aktivieren und E-Mail Adresse hinterlegen (Zustelloptionen – ebenfalls rechts oben unter Name)