Mitarbeiterprämie Neu 2025 – Überblick

Anfang des Sommers wurde die Mitarbeiterprämie 2025 final beschlossen. Vorweg kann gesagt werden, dass es sich dabei um keine echte Nachfolge zu den bisherigen steuerfreien Prämien handelt. Sie ist für Arbeitnehmer:innen besser als ein normaler Bonus, aber deutlich schlechter als die alte Regelung. Für Arbeitgeber:innen bringt sie keine Entlastung aufgrund der Lohnnebenkosten.

Im Folgenden fasse ich die wichtigsten Eckpunkte zusammen:

Rahmenbedingungen

  • Höhe: max. € 1.000,00 pro Arbeitnehmer:in steuerfrei.
  • Zeitraum: gilt für 2025, Verlängerung ab 2026 nur bei positiver Evaluierung.
  • Zielgruppe: kann einzelnen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmer:innen gewährt werden, Gruppenmerkmal nicht zwingend, aber betriebliche und sachliche Erklärung notwendig, wenn unterschiedliche Behandlungen der Mitarbeiter
  • Voraussetzung: Zahlung muss zusätzlich erfolgen (nicht anstelle eines vereinbarten Entgelts oder üblicher Boni).
  • Kombination mit Gewinnbeteiligung möglich, aber Anrechnung

 

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Abgabenrechtliche Behandlung

  • Lohnsteuer: Befreiung bis € 1.000 (bzw. € 3.000 mit Gewinnbeteiligung).
  • Sozialversicherung: pflichtig.
  • Betriebliche Vorsorge (BV): pflichtig.
  • Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum DB (DZ), Kommunalsteuer: pflichtig.
  • Jahressechstel: keine Anrechnung.

 

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Praktische Konsequenzen

  • Arbeitnehmer:innen: erhalten netto mehr als bei einem normalen Bonus (weil keine Lohnsteuer), aber weniger als unter der alten Regelung (weil SV-Beiträge abgezogen werden).
  • Arbeitgeber:innen: müssen SV-DG Beiträge, DB, DZ und Kommunalsteuer zahlen → Mehrbelastung im Vergleich zur Vorgängerregelung.
  • Abrechnung: Detailfragen sind noch offen, v.a. zur Abgrenzung „zusätzliche Zahlung“ und zur sachlichen Rechtfertigung bei Differenzierungen.
  • Pflichtveranlagung: Wenn über € 1.000 (nur Prämie) bzw. über € 3.000 (Prämie + Gewinnbeteiligung) steuerfrei gewährt wird, entsteht ein Pflichtveranlagungstatbestand für Arbeitnehmer:innen