Ich möchte Sie kurz über den Beschäftigungsbonus für neue Dienstnehmer informieren, den man ab 1.7.2017 beantragen kann:

Was sind die Voraussetzungen dafür?
• zusätzliches Arbeitsverhältnis ab 1.7.2017
• einer förderungsfähigen Person
• vollversicherungspflichtig (über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus)
• und für 4 Monate ununterbrochen angestellt

Was wird gefördert?
Für drei Jahre 50% der Lohnnebenkosten. Die Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) betragen rund 30,5 % des Bruttogehaltes. Es kommt daher zu einer Auszahlung eines Zuschusses in Höhe von 15,25% des Bruttogehaltes.

Wann gilt eine neue Anstellung als zusätzlich?
Dafür muss ein „Referenzwert“ errechnet werden, der sich aus fünf Werten ergibt – und zwar:
Anzahl der Beschäftigung VOR Entstehung der neuen Beschäftigung und Beschäftigungen der 4 vorausgegangenen Quartale
Der höchste davon wird als Referenzwert gewertet und jede darüber hinaus beschäftigte Person kann gefördert werden

Was sind förderungsfähige Personen?
• Wenn die Person arbeitslos gemeldet war
• Jobwechsler
• Bis jetzt an gesetzlich geregelter Ausbildung teilgenommen haben
• (Lehrlinge erst wenn Sie als Fachkräfte übernommen wurden)
• (Leiharbeitskräfte nur, wenn sie 6 Monate vor Fixanstellung nicht im Unternehmen tätig waren)

Der Antrag muss innerhalb der ersten 30 Tage ab Anmeldung bei der AWS GmbH gestellt werden. Der Zuschuss wird immer ein Jahr im Nachhinein ausbezahlt.

Bei Rückfragen helfe ich gerne weiter.